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Amtsgericht Düsseldorf — 29 C 5296/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-20
Aktenzeichen: 29 C 5296/11
ECLI: ECLI:DE:AGD:2011:0920.29C5296.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 29
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Versicherungsschutz für die Kosten der Strafverteidigung in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft L gegen ihn (Az.: XXX) aufgrund des Versicherungsvertrags „Versicherungsausweis zum Rechtsschutz-Versicherungsvertrag H-Straf-Rechtsschutz für Laborgemeinschaften gemäß § 36 GKRVB Ärztliche Gemeinschaft für Diagnostik L, Versichertes Mitglied L1, Fach Nr. xxx“ zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Palavras-chave
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