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Amtsgericht Düsseldorf — 28 C 17561/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-03
Aktenzeichen: 28 C 17561/06
ECLI: ECLI:DE:AGD:2007:1203.28C17561.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 24.10.2007
durch die Richterin X
für Recht erkannt:
Das Versäumnisurteil vom 30.01.2007 wird in Höhe von 626,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2006 sowie in Höhe von weiteren 52,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2006 aufrechterhalten. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Palavras-chave
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