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Amtsgericht Düsseldorf — 25 C 1317/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-04
Aktenzeichen: 25 C 1317/06
ECLI: ECLI:DE:AGD:2006:0904.25C1317.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Wird das Vorbehaltsurteil vom 12.07. 2006 dahin berichtigt, dass die Entscheidungsgründe Seite 7 im letzten Absatz erster Halbsatz nunmehr wie folgt lauten:
“Eine außerordentliche Kündigung kommt vorliegend mit Ausnahme des behaupteten arglistigen Verhaltens des Mitarbeiters der Klägerin am 15.02.2005 ebenfalls nicht in Betracht,....“
Palavras-chave
judgment correctionextraordinary termination