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Amtsgericht Düsseldorf — 29 C 19003/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-07
Aktenzeichen: 29 C 19003/01
ECLI: ECLI:DE:AGD:2005:0407.29C19003.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 08.03.2005
durch die Richterin am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 533,19 Euro nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-
satz-Überleitungs-Gesetz vom 09.06.1998 zu zahlen Zug-um-Zug gegen
Herausgabe aller noch in seinem Besitz befindlichen steuerlichen Unterlagen
der Beklagten. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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