Amtsgericht Bonn, 2022-06-28, 116 C 44/21

116 C 44/21Tribunal de Primeira Instância28 de jun. de 2022

Abrir fonte

Texto completo

Amtsgericht Bonn — 116 C 44/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-28

Aktenzeichen: 116 C 44/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0628.116C44.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 116 C

Tenor

In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 17.05.2022

für Recht erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 3.950,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2020 zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Mehrkosten, die durch die Verweisung entstanden sind. Diese trägt die Klägerin.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.