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Amtsgericht Bonn — 104 C 278/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-06
Aktenzeichen: 104 C 278/13
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2014:0606.104C278.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 104. Zivilabteilung
Normen: InsO §§ 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 143 Abs. 1
Leitsätze
Die Mitteilung über die Einstellung der Geschäftstätigkeit und Liquidation einer GmbH begründet keine Kenntnis, dass die GmbH zahlungsunfähig sei.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Palavras-chave
insolvency avoidanceknowledge of insolvencycorporate liquidationburden of proof