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Amtsgericht Bonn — 107 C 187/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-23
Aktenzeichen: 107 C 187/13
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2014:0423.107C187.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 107. Zivilabteilung
Normen: BGB §§ 249 Abs. 2, 398; VVG § 115; StVG §§ 1, 17
Leitsätze
Der Schwacke-Automietpreispiegel bietet eine verlässliche Grundlage zur Schätzung der erforderlichen Mietkosten bei Verkehrsunfallschäden.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.041,17 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.155,00 Euro seit dem 10.05.2013 sowie aus weiteren 886,17 Euro seit dem 28.06.2013 sowie außergerichtliche Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 330,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Palavras-chave
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