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Amtsgericht Bonn — 11 C 478/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-08
Aktenzeichen: 11 C 478/05
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2006:0308.11C478.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klä-gerin 800,00 EUR nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszins seit dem 9.6.2005 sowie weitere 169,73 EUR nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszins seit dem 11.10.2005 zu zahlen.
Die Beklagte zu 2) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszins aus 169,73 EUR vom 8.-10.10.2005 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 36 % und die Beklagten 64 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Palavras-chave
payment claiminterestjoint and several liabilitycost allocationprovisional enforceability