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Amtsgericht Kerpen — 110 C 83/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-30
Aktenzeichen: 110 C 83/18
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2019:1030.110C83.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 110. Abteilung
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.565,47 EUR nebst nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 00.00.0000 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte E, Düren, in Höhe von 413,65 EUR freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Palavras-chave
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