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Amtsgericht Kerpen — 20 C 457/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-26
Aktenzeichen: 20 C 457/05
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2006:0426.20C457.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 20
Leitsätze
Die Anordnung der Zwangsverwaltung führt in Passivprozessen - jedenfalls nach erledigter Hauptsache - nicht zum Wegfall der Passivlegitimation des Vermieters.
Tenor
Die Anordnung der Zwangsverwaltung führt in Passivprozessen - jedenfalls nach erledigter Hauptsache - nicht zum Wegfall der Passivlegitimation des Vermieters.
Palavras-chave
compulsory administrationlandlordstanding as defendantpassive litigationmootness