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5 C 24/23•Amtsgericht Bielefeld, 2024-01-25, 5 C 24/23
5 C 24/23Tribunal de Primeira Instância25 de jan. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-25
Aktenzeichen: 5 C 24/23
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2024:0125.5C24.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung: 5 C
In dem Rechtsstreit A ./. B
wird der auf der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft W.-straße, Bielefeld, vom 06.03.2023 zu TOP 1 gefasste Beschluss (Genehmigung für die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse aufgrund der Hausgeld- Jahresabrechnung 2022) für ungültig erklärt.
Der auf der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft W.-straße, Bielefeld, vom 06.03.2023 zu TOP 5 gefasste Beschluss (Entlastung des Verwalters hinsichtlich der Hausgeld-Jahresabrechnung 2022) wird für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 25%, die Beklagte zu 75%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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