Amtsgericht Ahaus — 14 C 111/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-16
Aktenzeichen: 14 C 111/15
ECLI: ECLI:DE:AGAH:2016:1216.14C111.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom
22.05.2015 – 15-XXXXXXX-X-X – wird mit der Maßgabe aufrecht-
erhalten, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger
475,00 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2014, sowie darüber hinausgehend
weitere 494,95 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2013 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt es nachgelassen,
die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des
aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die
Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils
zu vollstreckenden Betrages leisten.