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36 Ds-509 Js 200/24-237/24•Amtsgericht Eschweiler, 2025-04-07, 36 Ds-509 Js 200/24-237/24
36 Ds-509 Js 200/24-237/24Tribunal de Primeira Instância7 de abr. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-07
Aktenzeichen: 36 Ds-509 Js 200/24-237/24
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2025:0407.36DS509JS200.24.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. Strafabteilung
Der Angeklagte U. wird wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte D. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte G. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
Bzgl. des Angeklagten U.: §§ 223 Abs.1, 224 Abs.1 Nr.4, 242 Abs.1, 53, 56 StGB
Bzgl. der Angeklagten D. und G.: §§ 223 Abs.1, 224 Abs.1 Nr.4, 56 StGB
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