Amtsgericht Aachen, 2021-09-03, 102 C 79/20

102 C 79/20Tribunal de Primeira Instância3 de set. de 2021

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Amtsgericht Aachen — 102 C 79/20 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-03

Aktenzeichen: 102 C 79/20

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2021:0903.102C79.20.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.734,42 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 25,00 € seit dem 18.04.2020 und aus weiteren 1.618,67 € seit dem 29.04.2021 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von Frau Rechtsanwältin P i.H.v. 215,00 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, wegen eines Teilbetrages der Hauptforderung von 25,00 €, der Verurteilung zur Freistellung und wegen der Verurteilung zur Zahlung von Zinsen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 400,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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