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102 C 42/20•Amtsgericht Aachen, 2021-06-02, 102 C 42/20
102 C 42/20Tribunal de Primeira Instância2 de jun. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-02
Aktenzeichen: 102 C 42/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2021:0602.102C42.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 327,25 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.01.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 70,20 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.05.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger Auskunftskosten i.H.v. 9,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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