Reciprocal financial disclosure in matrimonial property proceedings

224 F 124/15Tribunal de Primeira Instância12 de out. de 2016Direito da famíliaParcialmente deferido

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In proceedings concerning financial disclosure between an applicant and a respondent, Aachen Local Court ordered the respondent to provide a comprehensive inventory and supporting documents concerning domestic and foreign assets, including real estate, financial assets, valuables, household contents, and the value of her practice. The disclosure must also cover specified transactions relevant under § 1375 BGB. The applicant was separately ordered to provide information for two reporting dates identified in the order, including particulars and evidence concerning business interests, real estate, investments, vehicles, and other assets. The court rejected the remaining applications and declared the order provisionally enforceable upon security of EUR 5,000.

Texto completo

Amtsgericht Aachen — 224 F 124/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-12

Aktenzeichen: 224 F 124/15

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2016:1012.224F124.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

  1. die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller vollständige Auskunft zu erteilen und zu belegen über ihr gesamtes Immobilienvermögen im In- und Ausland, über ihr Bankvermögen im In- und Ausland bezogen auf Girokonten, Sparkonten jeder Art, Wertpapiere jeder Art, Forderungen gegenüber Dritten, gegenüber dem Finanzamt, über Schmuckgegenstände und Wertsachen aller Art, über Wohnungseinrichtung und deren Wert sowie Auskunft zu erteilen über den Praxiswert der von der Antragsgegnerin geführten Praxis im Haus T-Str. X, I-Stadt;

  2. der Antragsteller wird verpflichtet, zu folgenden Zeiträumen Auskunft zu erteilen:

  • XX.XX.1996
  • XX.XX.2015.

Die Auskunft ist zu erteilen durch Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses, gegliedert nach Aktiva und Passiva unter Angabe sämtlicher Vermögensgegenstände. Bei Sachgesamtheiten (Sammlungen, Bibliotheken etc.) sind die zu der Sammlung gehörenden Gegenstände einzeln aufzuführen und die für die Bewertung der einzelnen Gegenstände erforderlichen Angaben zu mache. Die Auskunft muss sich außerdem erstrecken auf sämtliche Handlungen i.S.d. § 1375 BGB, die die Antragsgegnerin vor Beendigung des Güterstandes unternommen hat, also Schenkungen an Dritte, verschwenderische Handlungen oder Handlungen in der Absicht, die Antragsgegnerin zu benachteiligen.

Die Auskunft ist insbesondere zu erteilen über folgende Vermögenswerte:

  • Art und Umfang an Firmen, an denen der Antragsteller wirtschaftlich unmittelbar und mittelbar beteiligt ist unter Angabe der genauen Bezeichnung der Firma sowie des Sitzes, der Liste der Gesellschafter und der Vertretungsberechtigung. Als Belege sind vor allem vorzulegen die Gründungsurkunden, die Gesellschaftsverträge, die Jahresabschlüsse der Kalenderjahre 2012 bis 2014 nebst Erläuterungen und Prüfvermerken mit Angaben zum Vermögen einschließlich der Angaben zum Sonderbetriebsvermögen der Antragsgegnerin und des Anlagevermögens der Gesellschaft(en), die Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2012-2014;

  • sämtliche Immobilien des Antragstellers mit Lage, Anschrift, Baujahr, Art der Bebauung, Wohnungsgröße und Kubaturangaben. Als Belege sind vor allem vorzulegen: die Erwerbskaufverträge, die Grundbuchauszüge, die Kreditverträge mit einem Bankbeleg zu den einzelnen Stichtagen, die Mietverträge;

  • sämtliche Kapitalanlagen, insbesondere Bankkonten, Depots, Aktienoptionsrechte, Fonds, Lebensversicherungen geordnet nach der jeweiligen Bankverbindung sowie Art, Stückzahl, Nennbetrag der den Wertangaben zugrunde gelegten Kurse. Als Belege sind vor allem vorzulegen: Bankauszüge, Depotbescheinigungen, Bescheinigung über den Zeitwert der Lebensversicherung entsprechend der Vorgabe der Aktuarversicherer;

  • PKW nach Fabrikat, Baujahr, Ausstattung, Kilometerstand, Unterhaltungszustand;

  • Alle sonstigen vom Antragsgegner gehaltenen Vermögensgegenstände nach Art, Anzahl, Alter, Beschaffenheit und Zustand in jedem Einzelfall. Dies gilt vor allem für folgende Vermögenswerte: Abfindungen, Berlin-Darlehen, Haushaltsgegenstände im Alleineigentum, Mietkautionen, Nießbrauch/Wohnrecht/Leibrente, Pelze, Schmuck, Steuererstattungsansprüche, Unterhaltsansprüche, vermögenswirksame Leistungen.

  1. Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

  2. Der Beschluss ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 5.000,00 vorläufig vollstreckbar.

Palavras-chave

matrimonial propertyfinancial disclosureasset inventorysupporting documentsprovisional enforceability

The respondent must provide a written inventory of assets and liabilities, supporting evidence, and information about specified assets and transactions.

The applicant must provide information for the two reporting dates stated in the order.

The remaining applications were rejected.

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