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Amtsgericht Aachen — 444 OWi-601 Js 715/12-630/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-10
Aktenzeichen: 444 OWi-601 Js 715/12-630/12
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2012:1010.444OWI601JS715.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der - verfristeten - sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22.08.2012 wird aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden, nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Landgericht Aachen - Beschwerdekammer - zur Entscheidung vorgelegt.
Palavras-chave
immediate complaintlate filingappellate referral