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Amtsgericht Aachen — 4 C 328/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-21
Aktenzeichen: 4 C 328/05
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2006:0421.4C328.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 575,00 € sowie 58,81 € vorgerichtliche Anwaltsgebühren nebst jeweils 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.2.2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage ab-gewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 35 % der Kläger und 65 % die Beklag-ten. Die Liquidation des Sachverständigen C vom 9.1.2006 in Höhe von 524,34 € fällt den Beklagten allein zur Last.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Palavras-chave
monetary claimpre-litigation legal feesinterestcost allocationprovisional enforceability