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1 Ws 469/07 (StrfVollz)•OLG Celle, 2007-11-28, 1 Ws 469/07 (StrfVollz)
1 Ws 469/07 (StrfVollz)Tribunal Superior28 de nov. de 2007
Entscheidungsdatum: 2007-11-28
Aktenzeichen: 1 Ws 469/07 (StrfVollz)
ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2007:1128.1WS469.07STRFVOLL.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2007, 47035
In der Strafvollzugssache ... hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle nach Beteiligung des Zentralen juristischen Dienstes für den niedersächsischen Justizvollzug am 28. November 2007 durch den Richter am Oberlandesgericht Dr. G., den Richter am Oberlandesgericht S. und den Richter am Landgericht H. beschlossen :
Tenor: 1. 1.Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg vom 22. Oktober 2007 wird als unzulässig verworfen. 2. 2.Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses wird als unzulässig verworfen. 3. 3.Der Streitwert wird auf 100 EUR festgesetzt (§§ 1 Nr. 1j, 63 Abs. 3, 65 GKG). 4. 4.Die Kosten der Rechtsmittel hat der Antragsteller zu tragen.
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