projetos
10 B 3668/09•VG Hannover, 2009-09-09, 10 B 3668/09
10 B 3668/09Tribunal Administrativo9 de set. de 2009
Entscheidungsdatum: 2009-09-09
Aktenzeichen: 10 B 3668/09
ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2009:0909.10B3668.09.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2009, 37677
In der Verwaltungsrechtssache ... hat das Verwaltungsgericht Hannover - 10. Kammer - am 9. September 2009 beschlossen :
Tenor: Die (B.) wird zu dem Verfahren 10 B 3668/09 beigeladen, da sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die beantragte gerichtliche Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann (§65 Abs. 2 VwGO).
Die Verfahren 10 B 3462/09 und 10 B 3668/09 werden zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden (§93 Satz 1 VwGO).
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 17.08.2009 wird wiederhergestellt, soweit sich die Klage richtet gegen
Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
Der Antragsteller trägt 3/4, die Antragsgegnerin 1/4 der Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für jedes Verfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.