AG Celle, 2007-11-21, 30 K 89/05

30 K 89/05Tribunal de Primeira Instância21 de nov. de 2007

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AG Celle — 2007-11-21 — 30 K 89/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-21

Aktenzeichen: 30 K 89/05

ECLI: ECLI:DE:AGCELLE:2007:1121.30K89.05.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2007, 56088

Tenor

Tenor: In dem Versteigerungstermin am 14.11.2007 ist

...

Meistbietender geblieben.

Daher wird ihm der vorstehend bezeichnete Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Celle, Blatt 12354, lfd. Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses, für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von

70.000,00 EUR (i.W.: siebzigtausend Euro - Cent wie vorstehend)

zugeschlagen unter folgenden Bedingungen:

  1. 1.Das Bargebot in Höhe von 70.000,00 EUR ist von heute ab mit 4% zu verzinsen und mit den Zinsen von dem Ersteher im Verteilungstermin zu zahlen.
  2. 2.Der Ersteher trägt die Kosten dieses Beschlusses.
  3. 3.Als Teil des geringsten Gebotes bleiben folgende Rechte bestehen: Abt. III Nr. 2, 3, 4
  4. 4.Ansonsten gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig, die innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim hiesigen Amtsgericht oder beim Landgericht Lüneburg eingegangen sein muss.

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