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5 StS 2/21•OLG Celle, 2021-05-31, 5 StS 2/21
Entscheidungsdatum: 2021-05-31
Aktenzeichen: 5 StS 2/21
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2021, 37091
Tenor: Rechtsanwalt Dr. E. wird dem Angeklagten als Verteidiger beigeordnet.
GründeEs handelt sich gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO um einen Fall der notwendigen Verteidigung. Die Hauptverhandlung soll im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht stattfinden. Nachdem das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden war, endete gemäß § 143 Abs. 1 StPO die bisherige Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. E. kraft Gesetzes. Sie war daher nach Wiederaufnahme des Verfahrens und Erhebung der öffentlichen Klage erneut anzuordnen.
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