AG Braunschweig, 2010-01-14, 274 IN 421/09 a

274 IN 421/09 aTribunal de Primeira Instância14 de jan. de 2010

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AG Braunschweig — 2010-01-14 — 274 IN 421/09 a — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-14

Aktenzeichen: 274 IN 421/09 a

ECLI: ECLI:DE:AGBRAUN:2010:0114.274IN421.09A.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2010, 16643

Tenor

Tenor: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen...wird der Eröffnungsbeschluss vom 02.12.2009 in den Gründen, erster Satz berichtigt in der Form, dass es heißt:

"Die Schuldnerin ist überschuldet, es droht Zahlungsunfähigkeit."

Gründe

Gründe1Bei der Fertigung des Eröffnungsbeschlusses ist versehentlich unter Betätigung eines falschen Klickfeldes im Insolvenzprogramm aufgenommen, dass die Schuldnerin Zahlungsunfähig sei. Aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Gutmann vom 29.11.2009 folgt indes, dass Eröffnungsgrund nicht Zahlungsunfähigkeit sondern Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit ist. Insoweit ist der Eröffnungsbeschluss in den Gründe klarzustellen.

unterschrift unterschrift_first

Merker - Richter am Amtsgericht

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Hinweis:Korrekturbeschluss zu AG Braunschweig - 02.12.2009 - AZ: 274 IN 421/09 a

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