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17 O 808/12•LG Oldenburg, 2012-07-06, 17 O 808/12
Entscheidungsdatum: 2012-07-06
Aktenzeichen: 17 O 808/12
ECLI: ECLI:DE:LGOLDBG:2012:0706.17O808.12.0A
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Referenz: WKRS 2012, 21276
In dem Rechtsstreit xxx Klägerin Prozessbevollmächtigte: xxx gegen xxx Beklagte Prozessbevollmächtigte: xxx hat die 17. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 06. Juli 2012 durch die Richterin am Landgericht Hopp als Einzelrichterin für Recht erkannt:
Tenor: 1. 1.)Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.122,25 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2011 zu zahlen. 2. 2.)Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin Inkassokosten der Fa. L. Inkasso KG, V., in Höhe von 755,80 € zu zahlen. 3. 3.)Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. 4.)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Hopp
Hinweis:Verkündet am: 06. Juli 2012
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