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907 IN-(3) 560/09 - 0 -•AG Hannover, 2009-11-06, 907 IN-(3) 560/09 - 0 -
907 IN-(3) 560/09 - 0 -Tribunal de Primeira Instância6 de nov. de 2009
Entscheidungsdatum: 2009-11-06
Aktenzeichen: 907 IN-(3) 560/09 - 0 -
ECLI: ECLI:DE:AGHANNO:2009:1106.907IN3.560.09.0.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2009, 37651
Tenor: In dem Insolvenzverfahren ... wird der sofortigen Beschwerde vom 13.10.2009 gegen den Beschluss vom 23.09.2009 (Anordnung der Postsperre) aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses nicht abgeholfen.
Die Akten werden dem Landgericht Hannover zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde vorgelegt.
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