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10 IN 13/06•AG Vechta, 2007-07-10, 10 IN 13/06
10 IN 13/06Tribunal de Primeira Instância10 de jul. de 2007
Entscheidungsdatum: 2007-07-10
Aktenzeichen: 10 IN 13/06
ECLI: ECLI:DE:AGVECHT:2007:0710.10IN13.06.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2007, 56493
Tenor: In dem Insolvenzverfahren...wird die sofortige Erinnerung des Schuldners vom 7.6.2007 auf seine Kosten zurückgewiesen
Gründe1Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird verwiesen. Der Schuldner bezieht für seine Arbeit bei der M-Tec GmbH nur eine unangemessene Vergütung i.S.v. §850 h ZPO. Das ergibt sich daraus, dass dem Schuldner jedenfalls in der Vergangenheit ein Mercedes zur Verfügung stand, mit dem er u.a. seinen Insolvenzverwalter aufgesucht hat.
Pieper Richter am Amtsgericht
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