LG Osnabrück, 2004-10-05, 12 S 573/04

12 S 573/04Tribunal Cantonal5 de out. de 2004

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LG Osnabrück — 2004-10-05 — 12 S 573/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-05

Aktenzeichen: 12 S 573/04

ECLI: ECLI:DE:LGOSNAB:2004:1005.12S573.04.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2004, 35094

verkuendung

In dem Rechtsstreit ... hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück am 05.10.2004 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Meckelnborg, den Richter am Landgericht Holling und die Richterin am Landgericht Müter beschlossen :

Tenor

Tenor: Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 26.7.2004 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.102,16 EUR festgesetzt

Gründe

Gründe1Die Berufung war gem. § 522 Abs. 2 ZPO mit der sich aus §97 ZPO ergebenden Kostenfolge zurückzuweisen. Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss der Kammer vom 17.9.2004 Bezug genommen.

2Der Schriftsatz vom 4.10.2004 bietet keinen Anlass zu einer anderweitigen Würdigung der Sach- und Rechtslage.

Streitwertbeschluss

Streitwertbeschluss:Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.102,16 EUR festgesetzt.

unterschrift unterschrift_first

Meckelnborg Holling Müter

doc_footer

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