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6 T 51/05 A•LG Verden, 2005-08-22, 6 T 51/05 A
Entscheidungsdatum: 2005-08-22
Aktenzeichen: 6 T 51/05 A
ECLI: ECLI:DE:LGVERDN:2005:0822.6T51.05A.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2005, 42528
In der Beschwerdesache
betreffend das Grundbuch von Beppen Blatt 558
...
Antragstellerin und Beschwerdeführerin,
Verfahrensbevollmächtigte: ...
hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Verden am 22.08.2005 ... beschlossen:
Tenor: 1. Der Tenor des Beschlusses der Kammer vom 16.06.2005 wird in entsprechender Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt und lautet nunmehr wie folgt:
Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Achim - Grundbuchamt - vom 04.02.2005 wird aufgehoben.
Ebenso wird in den Gründen unter I., erster Absatz auf S. 1 und vierter Absatz auf S. 2, jeweils die Ortsbezeichnung "Syke" durch die Ortsbezeichnung "Achim" ersetzt.
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