projetos
1 VAs 26/11•OLG Oldenburg, 2011-11-15, 1 VAs 26/11
Entscheidungsdatum: 2011-11-15
Aktenzeichen: 1 VAs 26/11
ECLI: ECLI:DE:OLGOL:2011:1115.1VAS26.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2011, 33315
In den Strafvollstreckungsverfahren
...
hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg
am 15. November 2011
durchdie unterzeichnenden Richter beschlossen :
Tenor: Die Bescheide der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 19. Oktober 2011 und der Staatsanwaltschaft Aurich vom 21. Oktober 2011 sowie die Entscheidung des Amtsgerichts Westerstede vom 10. Oktober 2011 werden aufgehoben.
Der Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG wird zugestimmt.
Die Verfahren werden zur erneuten Entscheidung an die Staatsanwaltschaften Oldenburg und Aurich zurückverwiesen.
Die Kosten der Verfahren vor dem Oberlandesgericht trägt die Staatskasse, die auch dem Verurteilten in den Verfahren entstandene notwendige Auslagen zu tragen hat.
Der Geschäftswert jedes Antragsverfahrens beträgt 3.000 EUR.
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.