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6 O 80/22•LG Lüneburg, 2022-10-06, 6 O 80/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-06
Aktenzeichen: 6 O 80/22
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2022, 64216
In dem Rechtsstreit T. e.V., vertreten durch d. Vorstandsvorsitzenden, B., Kläger Prozessbevollmächtigte: XXX gegen Dr. G. Steuerberater, L., Beklagte Prozessbevollmächtigte: XXX hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg am 06.10.2022 durch die Richterin O. als Einzelrichterin beschlossen:
Tenor: Das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 08.09.2022, Az. 6 O 80/22, wird hinsichtlich des Tenors dahingehend berichtigt, dass es statt "Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits." richtig heißen muss:
"Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 59 % und die Beklagte zu 41 %."
GründeDie Berichtigung erfolgt auf Antrag des Klägers gemäß § 319 ZPO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit.
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