AG Jever, 2006-11-20, 5 C 633/06

5 C 633/06Tribunal de Primeira Instância20 de nov. de 2006

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AG Jever — 2006-11-20 — 5 C 633/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-20

Aktenzeichen: 5 C 633/06

ECLI: ECLI:DE:AGJEVER:2006:1120.5C633.06.0A

Dokumenttyp: Urteil

Referenz: WKRS 2006, 45068

verkuendung

In dem Rechtsstreit

...

hat das Amtsgericht Jever auf die mündliche Verhandlung vom 20.11.2006 durch den Richter am Amtsgericht ...

für Recht erkannt:

Tenor

Tenor: 1. 1.)Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 450,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2006 zu zahlen. 2. 2.)Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. 3.)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Tatbestand1Von einer Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß §§ 313a, 495a ZPO abgesehen.

2Wegen der Begründung wird auf das Protokoll vom 20.11.2006 verwiesen.

3Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts

4Jever, den 20.11.2006

5Geschäftsnummer: 5 C 633/06

6Gegenwärtig:

7Richter am Amtsgericht ...

8... Justizangestellte

9als Urkundsbeamtin/beamter der Geschäftsstelle

10In dem Rechtsstreit

11... gegen ...

12erschienen bei Aufruf der Sache:

  1. 1.)Für den Kläger - Rechtsanwalt ...
  2. 2.)Für den Beklagten - niemand

13Es wird festgestellt, dass für die beklagte Partei, trotz ordnungsgemäßer Ladung, niemand erschienen ist (Bl. 8 d.A.).

14Das Gericht weist auf folgendes hin:

15Nach dem unwidersprochenem Vorbringen hat der Beklagte als Mittäter vorsätzlich den Pkw des Klägers beschädigt. Er ist daher gemäß § 823 II BGB i.V.m. § 303 StGB zum Schadensersatz hinsichtlich des Rechnungsbetrages gemäß Rechnung K. + H. vom 14.07.2006 verpflichtet.

16Der Kläger-Vertreter stellte den Antrag aus der Klageschrift vom 19.10.2006 (Bl. 2 d.A.).

17Sodann wurde das aus der Anlage ersichtliche Urteil gemäß §§ 313a, 495a ZPO verkündet.

18... Justizangestellte

19Amtsgericht Jever

20Jever, 05.02.2007

21Geschäfts-Nr. : 5 C 633/06

22Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben

23Beschluss

24In dem Rechtsstreit

25Der Frau ... 26441 Jever,

26Klägerin

27Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ... 26441 Jever,

28gegen

29Herrn ... 26441 Jever,

30Beklagter

31Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ... 26409 Wittmund,

32Geschäftszeichen: 641-06

33hat das Amtsgericht Jever am 05.02.2007 durch den Richter am Amtsgericht ...

34beschlossen:

  1. 1.Die Rüge der Klägerin gemäß § 321a Abs. 1 Ziffer 2 wird aus den Gründen des gerichtlichen Schreibens vom 08.01.2007 als unbegründet zurückgewiesen.
  2. 2.Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
  3. 3.Für das Verfahren wird eine Gerichtsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.

35... Richter am Amtsgericht

365 C 633/06

37Rechtsstreit ... gegen ...

38Verfügung:

  1. 1.Schreiben an Beklagten-Vertreter:

Das Gericht weist darauf hin, dass § 321a Abs. 1 Ziffer 2 eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht voraussetzt. Das ist vorliegend nicht der Fall, wie sich schon aus dem Vorbringen des Beklagten ergibt.

Eine andere Frage ist, ob die Kläger-Vertreter gegen standesrechtliche Gepflogenheiten verstoßen haben.

Es wird um Mitteilung gebeten, ob vor diesem Hintergrund der Antrag gemäß Schriftsatz vom 27.11.2006 zurückgenommen wird.

Anderenfalls wird der Antrag durch Beschluss kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. 2.Abschrift von Ziffer 1) an-Kläger-Vertreter 3. 3.3 Wochen

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