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Ws 93/05•OLG Braunschweig, 2005-04-06, Ws 93/05
Entscheidungsdatum: 2005-04-06
Aktenzeichen: Ws 93/05
ECLI: ECLI:DE:OLGBS:2005:0406.WS93.05.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2005, 12757
Tenor: Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 08. März 2005 wird verworfen.
Die Landeskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: OLG Braunschweig - 06.04.2005 - AZ: Ws 91/05
Weitere Verbundverfahren: OLG Braunschweig - 06.04.2005 - AZ: Ws 92/05 OLG Braunschweig - 06.04.2005 - AZ: Ws 94/05
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