VG Braunschweig, 2022-06-07, 6 A 180/18

6 A 180/18Tribunal Administrativo7 de jun. de 2022

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VG Braunschweig — 2022-06-07 — 6 A 180/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-07

Aktenzeichen: 6 A 180/18

ECLI: ECLI:DE:VGBRAUN:2022:0607.6A180.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Referenz: WKRS 2022, 57642

Tenor

Tenor: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25. September 2017 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen und ihn als Asylberechtigten anzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des festzusetzenden Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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