OLG Celle, 2003-02-27, 17 W 11/03

17 W 11/03Tribunal Superior27 de fev. de 2003

Abrir fonte

Texto completo

OLG Celle — 2003-02-27 — 17 W 11/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-27

Aktenzeichen: 17 W 11/03

ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2003:0227.17W11.03.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2003, 11296

verkuendung

In der Abschiebehaftsache hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., die Richterin am Oberlandesgericht ...und den Richter am Oberlandesgericht ... am 27. Februar 2003 beschlossen:

Tenor

Tenor: 1. 1.Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 6. Februar 2003 (in der Hauptsache) aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Betroffenen an das Landgericht zurückverwiesen, welches auch über die Kosten der sofortigen weiteren Beschwerde zu entscheiden hat. 2. 2.Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 6. Februar 2003, soweit Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt worden ist, wird als unzulässig verworfen. 3. 3.Für das Verfahren der weiteren sofortigen Beschwerde wird dem Betroffenen unter Beiordnung von Rechtsanwalt ...in ...Prozesskostenhilfe bewilligt. 4. 4.Beschwerdewert: 3.000,00 EUR

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: OLG Celle - 27.02.2003 - AZ: 17 W 11/03

doc_footer

Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.