IV OE 85/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-07-30, IV OE 85/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-07-30, IV OE 85/67
IV OE 85/67Tribunal Administrativo / Divisão 430 de jul. de 1969
Regest
1. Ein ehemaliger Wohnwagen, dessen Räder abmontiert sind und der auf - in der Erde eingesunkenen - Achsen ruht und mit Pfosten zusätzlich mit der Erde verbunden ist, ist ein Bauwerk i.S. des § 2 HBO. Auf ihn sind daher die baurechtlichen Vorschriften anzuwenden. 2. Ein Bauwerk ist im Außengebiet unzulässig, wenn es zur Erweiterung einer vorhandenen - im vorliegenden Falle gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BBauG privilegierten - Splittersiedlung führen würde (st. Rspr.). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 18. Juli 1967, IV/2-433/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024089
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 85/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-07-30
Aktenzeichen: IV OE 85/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0730.IV.OE85.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Ein ehemaliger Wohnwagen, dessen Räder abmontiert sind und der auf - in der Erde eingesunkenen - Achsen ruht und mit Pfosten zusätzlich mit der Erde verbunden ist, ist ein Bauwerk i.S. des § 2 HBO. Auf ihn sind daher die baurechtlichen Vorschriften anzuwenden.
-
Ein Bauwerk ist im Außengebiet unzulässig, wenn es zur Erweiterung einer vorhandenen - im vorliegenden Falle gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BBauG privilegierten - Splittersiedlung führen würde (st. Rspr.).
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 18. Juli 1967, IV/2-433/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024089
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.