VI OE 38/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-03-10, VI OE 38/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-03-10, VI OE 38/68
VI OE 38/68Tribunal Administrativo / Divisão 610 de mar. de 1969
Regest
1. Zur Frage der zulässigen Rückwirkung einer Beitragssatzung (st. Rspr.). 2. Zur Frage, ob ein Beitragsbescheid auf eine erst nach seinem Erlass verkündete Beitragssatzung gestützt werden kann, wenn die Satzung mit einer entsprechenden Rückwirkung gilt. 3. Die Gemeinde braucht bei einem Eckgrundstück nicht allein deswegen von der Erhebung des Erschließungsbeitrags für eine Straßenfront abzusehen, weil sie dies in derselben Straße bei einem anderen Eckgrundstück getan hat. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 10. Dezember 1965, II 596/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023961
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 38/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-03-10
Aktenzeichen: VI OE 38/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0310.VI.OE38.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage der zulässigen Rückwirkung einer Beitragssatzung (st. Rspr.).
-
Zur Frage, ob ein Beitragsbescheid auf eine erst nach seinem Erlass verkündete Beitragssatzung gestützt werden kann, wenn die Satzung mit einer entsprechenden Rückwirkung gilt.
-
Die Gemeinde braucht bei einem Eckgrundstück nicht allein deswegen von der Erhebung des Erschließungsbeitrags für eine Straßenfront abzusehen, weil sie dies in derselben Straße bei einem anderen Eckgrundstück getan hat.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 10. Dezember 1965, II 596/64, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023961
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.