OS I 3/62•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-07-16, OS I 3/62
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-07-16, OS I 3/62
OS I 3/62Tribunal Administrativo / Divisão 116 de jul. de 1968
Regest
1. Ein im Jahre 1953 abgeschlossener Vergleich, durch den ein Verwaltungsstreitverfahren wegen Nichtberücksichtigung von Ernennungen und Beförderungen (§ 7 G 131) beendet worden ist, steht einer Entscheidung im Jahre 1960, daß Rechte nach Kapitel I Ges. 131 nicht bestehen., weil der frühere Beamte durch sein Verhalten während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat (§ 3 Abs. 1 Ziff. 3 a G 131), nicht entgegen. 2. Einzelfall eines Verhaltens, das sich als Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit darstellt. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 27. Oktober 1961, II/2-472/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023788
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 3/62 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-07-16
Aktenzeichen: OS I 3/62
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0716.OS.I3.62.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Ein im Jahre 1953 abgeschlossener Vergleich, durch den ein Verwaltungsstreitverfahren wegen Nichtberücksichtigung von Ernennungen und Beförderungen (§ 7 G 131) beendet worden ist, steht einer Entscheidung im Jahre 1960, daß Rechte nach Kapitel I Ges. 131 nicht bestehen., weil der frühere Beamte durch sein Verhalten während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat (§ 3 Abs. 1 Ziff. 3 a G 131), nicht entgegen.
-
Einzelfall eines Verhaltens, das sich als Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit darstellt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 27. Oktober 1961, II/2-472/60, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023788
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