OS II 128/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-09-20, OS II 128/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-09-20, OS II 128/65
OS II 128/65Tribunal Administrativo / Divisão 220 de set. de 1967
Regest
Ein über ein Vierteljahr dauernder wechselnder Aufenthalt (Ausweichbewegungen, Untertauchen) in Norditalien, um der drohenden Internierung zu entgehen, kann einer Internierung (Freiheitsverlust durch Auferlegung von Gewahrsam einer fremden Macht) nicht gleichgesetzt werden. Einreiseschwierigkeiten seitens der Besatzungsmächte in Deutschland können gleichfalls nicht die Annahme einer Internierung rechtfertigen. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 12. Oktober 1965, VI/1-265/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023493
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 128/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-09-20
Aktenzeichen: OS II 128/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0920.OS.II128.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Ein über ein Vierteljahr dauernder wechselnder Aufenthalt (Ausweichbewegungen, Untertauchen) in Norditalien, um der drohenden Internierung zu entgehen, kann einer Internierung (Freiheitsverlust durch Auferlegung von Gewahrsam einer fremden Macht) nicht gleichgesetzt werden. Einreiseschwierigkeiten seitens der Besatzungsmächte in Deutschland können gleichfalls nicht die Annahme einer Internierung rechtfertigen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 12. Oktober 1965, VI/1-265/65, Urteil
Permalink
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