IV OE 35/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1967-09-04, IV OE 35/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1967-09-04, IV OE 35/67
IV OE 35/67Tribunal Administrativo / Divisão 44 de set. de 1967
Regest
1. Einzelfall zur Frage der Beeinträchtigung der ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen und Grundstücksfreiflächen. 2. Wird das Betriebsgebäude eines bereits genehmigten Betriebs baulich erweitert, dann ist im Rahmen der gegen die insoweit erteilte Baugenehmigung gerichteten Nachbarklage planungsrechtlich nur zu prüfen, ob durch den Erweiterungsbau bzw. durch die in ihm getätigten Arbeiten eine Veränderung des Gebietscharakters und damit eine Bedenklichkeit i.S. des § 34 BBauG eintritt. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 14. Februar 1967, III/2-320/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023477
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 35/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-09-04
Aktenzeichen: IV OE 35/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0904.IV.OE35.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Einzelfall zur Frage der Beeinträchtigung der ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen und Grundstücksfreiflächen.
-
Wird das Betriebsgebäude eines bereits genehmigten Betriebs baulich erweitert, dann ist im Rahmen der gegen die insoweit erteilte Baugenehmigung gerichteten Nachbarklage planungsrechtlich nur zu prüfen, ob durch den Erweiterungsbau bzw. durch die in ihm getätigten Arbeiten eine Veränderung des Gebietscharakters und damit eine Bedenklichkeit i.S. des § 34 BBauG eintritt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 14. Februar 1967, III/2-320/66, Urteil
Permalink
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