OS I 1/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-11-29, OS I 1/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-11-29, OS I 1/65
OS I 1/65Tribunal Administrativo / Divisão 129 de nov. de 1966
Regest
1. § 2a Abs. 4 BWGöD erfasst nur Fälle, in denen eine Einrichtung, die nicht in der Anlage 2 zu Abs. 1 Nr. 4 aufgeführt ist, bis zum 08.05.1945 in einer Gebiets- oder Nichtgebietskörperschaft etc. aufgegangen ist. 2. Das Gericht ist - jedenfalls in einem besonders gelagerten Falle - nicht gehindert, eine Klage wegen materieller Unbegründetheit abzuweisen und hierbei die Frage, ob der Beklagte der richtige Beklagte ist (Passivlegitimation), dahingestellt zu lassen. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 11. November 1964, III/1-324/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023256
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 1/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-11-29
Aktenzeichen: OS I 1/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1129.OS.I1.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
§ 2a Abs. 4 BWGöD erfasst nur Fälle, in denen eine Einrichtung, die nicht in der Anlage 2 zu Abs. 1 Nr. 4 aufgeführt ist, bis zum 08.05.1945 in einer Gebiets- oder Nichtgebietskörperschaft etc. aufgegangen ist.
-
Das Gericht ist - jedenfalls in einem besonders gelagerten Falle - nicht gehindert, eine Klage wegen materieller Unbegründetheit abzuweisen und hierbei die Frage, ob der Beklagte der richtige Beklagte ist (Passivlegitimation), dahingestellt zu lassen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 11. November 1964, III/1-324/64, Urteil
Permalink
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