OS I 101/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-08-09, OS I 101/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-08-09, OS I 101/64
OS I 101/64Tribunal Administrativo / Divisão 19 de ago. de 1966
Regest
Zur Frage, ob ein Gefreiter, der in einem Bundeswehrfahrzeug mitfährt, dies aber nicht selbst führen darf, eine zum Schadensersatz verpflichtende Dienstpflichtverletzung durch "psychische Beihilfe" begehrt, indem er es unterläßt, den eingeteilten Fahrer - einen anderen Gefreiten -, der Bier getrunken hat, daran zu hindern, das Fahrzeug zu führen und einen nach dem Fahrbefehl nicht gestatteten Abstecher zu machen, bei dem es zu einem Unfall gekommen ist. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 24. September 1964, I/1-370/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023154
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 101/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-08-09
Aktenzeichen: OS I 101/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0809.OS.I101.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage, ob ein Gefreiter, der in einem Bundeswehrfahrzeug mitfährt, dies aber nicht selbst führen darf, eine zum Schadensersatz verpflichtende Dienstpflichtverletzung durch "psychische Beihilfe" begehrt, indem er es unterläßt, den eingeteilten Fahrer - einen anderen Gefreiten -, der Bier getrunken hat, daran zu hindern, das Fahrzeug zu führen und einen nach dem Fahrbefehl nicht gestatteten Abstecher zu machen, bei dem es zu einem Unfall gekommen ist.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 24. September 1964, I/1-370/63, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023154
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