F III 59/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1966-06-22, F III 59/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1966-06-22, F III 59/63
F III 59/63Tribunal Administrativo / Divisão 322 de jun. de 1966
Regest
1. Die Ortsnähe eines Grundstücks im Altbesitz einer politischen Gemeinde reicht für sich allein nicht aus, um diesem Grundstück eine werterhöhende Qualität zu verleihen, wenn die mittlere Entfernung des Altbesitzes und der Abfindung von der Ortslage insgesamt ausgewogen ist. 2. Zur Behandlung von Bauland und von Bauerwartungsland in der Flurbereinigung. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023118
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 59/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-06-22
Aktenzeichen: F III 59/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0622.F.III59.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Die Ortsnähe eines Grundstücks im Altbesitz einer politischen Gemeinde reicht für sich allein nicht aus, um diesem Grundstück eine werterhöhende Qualität zu verleihen, wenn die mittlere Entfernung des Altbesitzes und der Abfindung von der Ortslage insgesamt ausgewogen ist.
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Zur Behandlung von Bauland und von Bauerwartungsland in der Flurbereinigung.
Permalink
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