OS IV 21/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-01-21, OS IV 21/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-01-21, OS IV 21/63
OS IV 21/63Tribunal Administrativo / Divisão 421 de jan. de 1966
Regest
1) Bei Berechnung der lichten Grundfläche einer Garagenanlage nach § 1 Abs. 8 RGaO sind die Grundflächen zwischen den Türnischen der Garagen nicht einzubeziehen. 2) Zur Frage der Errichtung einer Garagenanlage an der Nachbargrenze (ständige Rechtsprechung). 3) Die auf Erlass einer Abbruchsverfügung gerichtete Klage ist nur dann begründet, wenn nach Lage des Falles nur eine bestimmte Maßnahme der Bauaufsichtsbehörde als fehlerfreie Betätigung des Ermessens angesehen werden kann. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 13. Juli 1960, II-275/59, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022988
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 21/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-01-21
Aktenzeichen: OS IV 21/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0121.OS.IV21.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Bei Berechnung der lichten Grundfläche einer Garagenanlage nach § 1 Abs. 8 RGaO sind die Grundflächen zwischen den Türnischen der Garagen nicht einzubeziehen.
-
Zur Frage der Errichtung einer Garagenanlage an der Nachbargrenze (ständige Rechtsprechung).
-
Die auf Erlass einer Abbruchsverfügung gerichtete Klage ist nur dann begründet, wenn nach Lage des Falles nur eine bestimmte Maßnahme der Bauaufsichtsbehörde als fehlerfreie Betätigung des Ermessens angesehen werden kann.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 13. Juli 1960, II-275/59, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022988
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.