F III 99/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 99/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 99/63
F III 99/63Tribunal Administrativo / Divisão 37 de dez. de 1965
Regest
1. Ein Weg kann auch dann eine gemeinschaftliche Anlage darstellen, wenn er der Aufschließung eines einzelnen Hofgrundstücks dient. 2. Ein Futtersilo ist ein Bauwerk, dessen Errichtung der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde bedarf. Durch die gelegentliche Kenntnisnahme des Bauvorhabens seitens der Beamten der Flurbereinigungsbehörde wird die Zustimmung nicht ersetzt. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022936
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 99/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-12-07
Aktenzeichen: F III 99/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1207.F.III99.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Ein Weg kann auch dann eine gemeinschaftliche Anlage darstellen, wenn er der Aufschließung eines einzelnen Hofgrundstücks dient.
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Ein Futtersilo ist ein Bauwerk, dessen Errichtung der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde bedarf. Durch die gelegentliche Kenntnisnahme des Bauvorhabens seitens der Beamten der Flurbereinigungsbehörde wird die Zustimmung nicht ersetzt.
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