F III 103/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 103/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 103/63
F III 103/63Tribunal Administrativo / Divisão 37 de dez. de 1965
Regest
1. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Steinbruchunternehmers. 2. Die im Einzelfall vorhandene besondere günstige Verkaufsmöglichkeit eines Grundstücks des Altbesitzes eines Beteiligten stellt keinen gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigenden werterhöhenden Umstand dar. 3. Zu den Fragen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und der Irrtumsanfechtung in Bezug auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einem Beteiligten und der Teilnehmergemeinschaft. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022934
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 103/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-12-07
Aktenzeichen: F III 103/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1207.F.III103.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Steinbruchunternehmers.
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Die im Einzelfall vorhandene besondere günstige Verkaufsmöglichkeit eines Grundstücks des Altbesitzes eines Beteiligten stellt keinen gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigenden werterhöhenden Umstand dar.
-
Zu den Fragen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und der Irrtumsanfechtung in Bezug auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einem Beteiligten und der Teilnehmergemeinschaft.
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