P.St. 1113 e.V.•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1990-11-19, P.St. 1113 e.V.
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1990-11-19, P.St. 1113 e.V.
P.St. 1113 e.V.Tribunal Constitucional19 de nov. de 1990
Regest
1. Kann der Antragsteller aufgrund eines nach Antragstellung eingetretenen Ereignisses (hier: endgültige Beendigung der von der Landesregierung veröffentlichten Anzeigenserie "Hessen ist sonnenaktiv") auch von seinem Standpunkt aus mit dem Eilantrag nicht mehr durchdringen, hat sich das Eilverfahren in der Hauptsache sachlich erledigt und ist auf die Erledigungserklärung des Antragstellers einzustellen, unabhängig davon, ob von seiten eines anderen Verfahrensbeteiligten der Erledigung widersprochen wurde. 3. Zur Verfahrensweise des Staatsgerichtshofs bei nur einseitigen Erledigungserklärungen und objektiver Erledigung in der Hauptsache vgl StGH Wiesbaden, 1983-12-14, P.St. 993, DÖV 1984, 729. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022221
Texto completo
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1113 e.V. — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-11-19
Aktenzeichen: P.St. 1113 e.V.
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1990:1119.P.ST.1113E.V.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 14 StGHG HE, § 22 StGHG HE
Leitsatz
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Kann der Antragsteller aufgrund eines nach Antragstellung eingetretenen Ereignisses (hier: endgültige Beendigung der von der Landesregierung veröffentlichten Anzeigenserie "Hessen ist sonnenaktiv") auch von seinem Standpunkt aus mit dem Eilantrag nicht mehr durchdringen, hat sich das Eilverfahren in der Hauptsache sachlich erledigt und ist auf die Erledigungserklärung des Antragstellers einzustellen, unabhängig davon, ob von seiten eines anderen Verfahrensbeteiligten der Erledigung widersprochen wurde.
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Zur Verfahrensweise des Staatsgerichtshofs bei nur einseitigen Erledigungserklärungen und objektiver Erledigung in der Hauptsache vgl StGH Wiesbaden, 1983-12-14, P.St. 993, DÖV 1984, 729.
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