LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2023-06-22, 312 O 191/23

312 O 191/23Tribunal Cantonal22 de jun. de 2023

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LG Hamburg 12. Zivilkammer — 312 O 191/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-22

Aktenzeichen: 312 O 191/23

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2023:0622.312O191.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

in Deutschland

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  1. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  2. Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

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