Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 3. Zivilsenat, 2019-03-28, 3 U 117/18

3 U 117/18Tribunal Superior / Câmara Civil III28 de mar. de 2019

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Regest

1. Dass der Antragsteller vor Erlass der einstweiligen Verfügung nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts seinen Antrag nachgebessert und zudem weitere Abbildungen des angegriffenen Produkts einreicht, ist nicht dringlichkeitsschädlich, wenn dies nach den gerichtlichen Hinweisen zeitnah geschieht.(Rn.31) 2. Die Frage der Eilbedürftigkeit eines Verfügungsantrages stellt sich immer bezogen auf einen konkreten Streitgegenstand. Bei wesentlichen Sachverhaltsabwandlungen fehlt es an der Kerngleichheit. In einem solchen Fall kann die Dringlichkeitsvermutung für den neu gestellten Verfügungsantrag durch frühere andere Verletzungshandlungen nicht widerlegt werden.(Rn.32) 3. Lässt sich dem Zutatenverzeichnis einer Trinknahrung entnehmen, dass das Produkt Aromen, aber keine Anteile der Gemüsesorten enthält, die nach den Angaben auf der Vorderseite des Produkts dessen Geschmacksrichtung bestimmen sollen, dann nimmt der Verkehr - wenn nicht andere Angaben auf der Verpackung in diese Richtung weisen - nicht an, dass es sich um ein Produkt auf Gemüsebasis handeln könnte (Anschluss an BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 2015, GRUR 2016, 738, Rn. 15 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II).(Rn.40)

Texto completo

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 3. Zivilsenat — 3 U 117/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-28

Aktenzeichen: 3 U 117/18

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 12 Abs 2 UWG, Art 7 Abs 1 Buchst d EUV 1169/2011

Rechtskraft: ja

Leitsatz

  1. Dass der Antragsteller vor Erlass der einstweiligen Verfügung nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts seinen Antrag nachgebessert und zudem weitere Abbildungen des angegriffenen Produkts einreicht, ist nicht dringlichkeitsschädlich, wenn dies nach den gerichtlichen Hinweisen zeitnah geschieht.(Rn.31)

  2. Die Frage der Eilbedürftigkeit eines Verfügungsantrages stellt sich immer bezogen auf einen konkreten Streitgegenstand. Bei wesentlichen Sachverhaltsabwandlungen fehlt es an der Kerngleichheit. In einem solchen Fall kann die Dringlichkeitsvermutung für den neu gestellten Verfügungsantrag durch frühere andere Verletzungshandlungen nicht widerlegt werden.(Rn.32)

  3. Lässt sich dem Zutatenverzeichnis einer Trinknahrung entnehmen, dass das Produkt Aromen, aber keine Anteile der Gemüsesorten enthält, die nach den Angaben auf der Vorderseite des Produkts dessen Geschmacksrichtung bestimmen sollen, dann nimmt der Verkehr - wenn nicht andere Angaben auf der Verpackung in diese Richtung weisen - nicht an, dass es sich um ein Produkt auf Gemüsebasis handeln könnte (Anschluss an BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 2015, GRUR 2016, 738, Rn. 15 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II).(Rn.40)

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