LG Hamburg 27. Zivilkammer, 2014-08-28, 327 O 655/13

327 O 655/13Tribunal Cantonal28 de ago. de 2014

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LG Hamburg 27. Zivilkammer — 327 O 655/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-28

Aktenzeichen: 327 O 655/13

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2014:0828.327O655.13.0A

Dokumenttyp: Urteil

Tenor

  1. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre,

zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr Kinderbücher im Format 9,7 x 9,7 cm im Hochglanzdruck mit Klammerbindung anzubieten, zu vertreiben und/oder anbieten oder vertreiben zu lassen, wie dies bei den Büchern der Reihe „B. A.“ geschehen ist.

  1. Die Beklagten zu 1) bis 3) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, der Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.328,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.3.2014 zu erstatten.

  2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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