FG Hamburg 2. Senat, 2012-10-10, 2 K 158/11

2 K 158/11Tribunal Fiscal / Divisão 210 de out. de 2012

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Regest

Ein Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ist auch dann nur hälftig zu berücksichtigen, wenn zwar ein Veräußerungsentgelt von einem Euro vereinbart wird, die Geschäftsanteilsübertragung aber im Rahmen einer Gesamtauseinandersetzung des Veräußernden mit seinen Mitgesellschaftern erfolgt(Rn.29) .

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FG Hamburg 2. Senat — 2 K 158/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-10

Aktenzeichen: 2 K 158/11

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1010.2K158.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG, § 3c Abs 2 S 1 EStG, § 17 Abs 2 EStG

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Ein Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ist auch dann nur hälftig zu berücksichtigen, wenn zwar ein Veräußerungsentgelt von einem Euro vereinbart wird, die Geschäftsanteilsübertragung aber im Rahmen einer Gesamtauseinandersetzung des Veräußernden mit seinen Mitgesellschaftern erfolgt(Rn.29) .

Orientierungssatz

  1. Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH: IX B 182/12).

  2. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 12.4.2013 IX B 182/12, nicht dokumentiert).

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